Der Crosslauf ist Indiviualsport und da er draußen stattfindet, ist die Teilnahme unter Anwendung der 3G-Regelung möglich (§ 8 b Abs. 4 S. 5 sowie § 8 b Abs. 5 S. 5 der Nds. Corona-Verordnung).
Nachdem das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 25. Januar 2022 die 2Gplus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte, erfolgte nunmehr eine Anpassung der Verordnung. Bei der Sportausübung unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 genügt zukünftig für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung.
Daher dürfen beim Kreiscross auch getestete Ungeimpfte (max. 24h alter Test) teilnehmen. Alle Teilnehmer und Helfer müssen einen „Coronazettel“ ausfüllen und diesen zur Veranstaltung am 19.02. mitbringen. Hier der Link zum Vordruck.